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Vorteile

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Unsere Vorteile im Überblick

  • Unabhängigkeit
  • Prämiencheck
  • Vor-Ort-Service
  • aktive Schadensunterstützung


Unabhängigkeit da wir zurzeit über 47 verschiedene, miteinander konkurrierende Versicherungsgesellschaften vergleichen. Somit haben wir kein „Naheverhältnis“ oder eine Abhängigkeit zu nur einem bestimmten Anbieter. Nur so können Sie die Sicherheit haben, ein gutes Versicherungsprodukt zu dem am Markt vernünftigsten Preis zu bekommen.
Im Privatbereich vergleichen wir über ein computergesteuertes Vergleichsprogramm. Hier finden Sie alle namhaften Versicherer wieder. Fragen Sie aktiv nach unseren Prämienvergleichen! Die Erstellung eines Prämienvergleiches ist für all unsere Kunden selbstverständlich KOSTENLOS – sollten Sie nur vergleichen wollen, behalten wir uns vor, einen kleinen Kostenaufwand für ausgehändigte bzw. übersandte (keine mündlichen!) Prämienvergleiche zu verrechnen. Selbstverständlich sind wir nicht nur per Telefon, Mail usw. erreichbar, sondern treffen unsere Kunden gerne persönlich. Wir kommen zu Ihnen nachhause oder in den Betrieb um Sie vor Ort bestmöglich servicieren zu können.

Schadenseintritt ist "Zeugnisverteilung" für die Versicherung und Ihren persönlichen Betreuer. Wie lange dauert es, bis Fotos, Schadensmeldung, Sachverständigengutachten usw. vorliegen? Hier kann wertvolle Zeit verloren gehen. Gerade in solchen Situationen versuchen wir für Sie da zu sein. Einige unserer Kunden sind nach einer nicht zufriedenstellenden Schadensabwicklung an uns empfohlen worden und konnten nun von uns überzeugt werden, dass Schäden auch schnell abgewickelt werden können! Genau in solchen Fällen benötigt man einen Spezialisten, der helfend zur Seite steht.

Versicherungsvertreter / Versicherungsagent / Versicherungsmakler ????

Die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter/-agent, d. h. gebundenem Vermittler, einerseits und Versicherungsmakler andererseits ist von ganz entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers (des Versicherten) oder der Versicherungsgesellschaft geht:

Der Versicherungsvertreter/-agent ist Geschäftsbesorger der Versicherungsgesellschaft und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung.
Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite.

Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderischer Sachwalter und Interessensvertreter auf der Seite des Versicherungsnehmers.

Dadurch, dass der Makler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, muss er dem Kunden nicht wie der Agenturvertrieb das zur Verfügung stehende Produkt verkaufen, sondern sucht die Versicherungsschutzlösung auf dem Markt, die den Risikogegebenheiten und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht. Die Betriebshaftpflichtversicherung kann mit Versicherer A, die Sachversicherung mit Versicherer B und die Personenversicherung mit dem Versicherer C abgeschlossen werden. Damit optimiert der Versicherungsmakler für seine Kunden Prämien und Deckungsumfang.

Nach unabhängigen Empfehlungen sollte der Versicherungsmakler seinem Kunden einen Vergleich von drei bis sechs Angeboten unterbreiten, und der Kunde entscheidet dann aufgrund des Vergleiches und nicht mit blindem Vertrauen auf eine unspezifische Empfehlung des Maklers. Schlussendlich ist es aber wie beim Anwalt oder Arzt: Grundsätzlich baut die Beziehung auf Vertrauen, und ein Makler, der dieses Vertrauen missbraucht, wird sich nicht lange auf dem Markt halten können.

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Kunden günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.

Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko stets eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben.

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